Rechtsprechung
BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Abwicklung von Arbeitsverhältnissen nach dem Einigungsvertrag - Umstrukturierung und Wegfall von Aufgaben der zentralen Verwaltungseinrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik - Überführung von Arbeitsverhältnissen in den Verwaltungseinrichtungen der DDR auf die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung - Teileinrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.06.1991 - 98 Ca 9397/90
- LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
- BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92
Papierfundstellen
- BB 1992, 1853
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92
Obgleich im Protokoll zum Einigungsvertrag zu Art. 13 Abs. 2 (BGBl. 1990 II S. 905) klarstellend ausgeführt ist, daß in überführten Einrichtungen "geeignetes Personalentsprechend den Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung in angemessenem Umfang zu übernehmen" sei, ist mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 133, 147) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] im Ergebnis davon auszugehen, daß mit der Überführung der Arbeitsvertragsparteien auf neue Träger öffentlicher Verwaltung als juristische Personen bundesdeutschen Rechts die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergingen.Entscheidend ist vielmehr, daß der betroffene Teil als organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit auch nach außen mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erscheint, ohne daß ihm damit zugleich eine eigene Rechtspersönlichkeit oder ein Behördencharakter zukommen müßte (vgl. BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
Die Einrichtung darf als organisatorische Einheit nicht fortbestehen (BVerfGE 84, 133, 150 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
Insofern fehlt es an einer Indizwirkung, weil dieses Vorgehen der Beklagten Nr. 1 Abs. 2 EV und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 133, 153 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] sowie der Pflicht gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 2 EV, die Abwicklung zu regeln, entsprach.
(BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90], Leitsatz 3, der Gesetzeskraft besitzt).
- BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung
Auszug aus BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92
Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).Dementsprechend hat das BVerwG (Urteil vom 12. Juni 1992, a.a.O.) mit Recht ausgeführt, eine Zusammenschau von Art. 13 und 20 EV nebst den erwähnten dienstrechtlichen Vorschriften der Anlage I lasse keinen anderen Schluß zu, als daß eine Abwicklung der von diesen Vorschriften erfaßten Einrichtung nur durch ihre Überführung zu verhindern gewesen sei, die Abwicklung also keine hierauf gerichtete negative, sondern nur das Fehlen einer auf die Überführung gerichteten positiven Entscheidung oder eines entsprechenden konkludenten Handelns voraussetzte.
- LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
Auszug aus BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. November 1991 - 6 Sa 45/91 - wird zurückgewiesen.